1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Servicebedingungen regeln die von Anmaer angebotenen professionellen Dienstleistungen, darunter:
- maßgeschneiderte Softwareentwicklung;
- Website-Entwicklung;
- Webanwendungen;
- mobile Apps;
- SaaS-Plattformen;
- Automatisierung;
- API-Integration;
- angewandte künstliche Intelligenz;
- technische Beratung;
- Softwarearchitektur;
- Wartung;
- Support;
- Hosting oder technische Begleitung, sofern vorgesehen.
Diese Bedingungen gelten vorbehaltlich eines spezifischen Vertrags, Angebots, Vorschlags oder einer schriftlichen Vereinbarung. Im Konfliktfall hat die unterzeichnete schriftliche Vereinbarung Vorrang.
2. Angebote und Vorschläge
Vorschläge, Schätzungen, Budgets und Zeitpläne werden auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen erstellt.
Sofern nicht anders angegeben, stellt ein Angebot keine absolute Garantie für Kosten oder Fristen dar, wenn sich der Projektumfang ändert, wichtige Informationen fehlen oder während des Auftrags technische Einschränkungen auftreten.
3. Verantwortlichkeiten des Kunden
Der Kunde muss:
- die erforderlichen Informationen bereitstellen;
- die Anforderungen validieren;
- die Lieferobjekte fristgerecht freigeben;
- die erforderlichen Zugänge bereitstellen;
- über die Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügen;
- die vereinbarten Fristen einhalten;
- die Rechnungen gemäß den vorgesehenen Bedingungen bezahlen;
- die Lieferobjekte bei Bedarf testen;
- Anmaer umgehend über jedes Problem informieren.
4. Umfangsänderungen
Jede Anfrage, die den ursprünglichen Umfang überschreitet, kann Folgendes nach sich ziehen:
- zusätzliche Kosten;
- eine Fristanpassung;
- eine neue Schätzung;
- einen ergänzenden Vorschlag;
- eine andere Priorisierung.
Anmaer kann die Ausführung nicht vorgesehener Arbeiten ablehnen, solange sie nicht schriftlich genehmigt sind.
5. Lieferobjekte
Lieferobjekte können je nach Projekt umfassen:
- Quellcode;
- Website;
- Anwendung;
- Oberfläche;
- Entwurf;
- Dokumentation;
- Automatisierung;
- Integration;
- Konfiguration;
- Datenbank;
- API;
- KI-Modell;
- internes Tool;
- Bericht;
- Empfehlung.
Der genaue Inhalt der Lieferobjekte wird im jeweiligen Vorschlag oder in der Vereinbarung definiert.
6. Freigabe und Abnahme
Ein Lieferobjekt gilt als abgenommen, wenn:
- der Kunde es schriftlich freigibt;
- der Kunde es in Produktion einsetzt;
- der Kunde innerhalb der vorgesehenen Frist kein größeres Problem meldet;
- der Kunde den Übergang zur nächsten Phase verlangt;
- der Kunde vom Lieferobjekt ohne angemessenen Einwand profitiert.
7. Geistiges Eigentum
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart:
- bleiben die bereits bestehenden Elemente von Anmaer Eigentum von Anmaer;
- bleiben die Werkzeuge, Methoden, Komponenten, Bibliotheken, Frameworks, Modelle, Snippets, generischen Automatisierungen und das Know-how von Anmaer Eigentum von Anmaer;
- erhält der Kunde die zur Nutzung der bezahlten Lieferobjekte erforderlichen Rechte gemäß Vertrag;
- bleiben Lizenzen Dritter ihren eigenen Bedingungen unterworfen.
Die Eigentumsübertragung oder eine erweiterte Lizenz kann von der vollständigen Zahlung der geschuldeten Beträge abhängig gemacht werden.
8. Software und Lizenzen Dritter
Einige Projekte können Software, Bibliotheken, APIs, Cloud-Dienste, Plugins, KI-Tools, Zahlungsdienste, Analysetools oder Komponenten Dritter verwenden.
Der Kunde ist für die Kosten, Bedingungen, Lizenzen und Grenzen verantwortlich, die mit den für das Projekt erforderlichen Diensten Dritter verbunden sind.
Anmaer ist nicht verantwortlich für Unterbrechungen, Änderungen, Kosten, Fehler oder Einschränkungen durch Drittanbieter.
9. Hosting und Sicherheit
Wenn das Hosting von Anmaer bereitgestellt oder empfohlen wird, können spezifische Hosting-Bedingungen gelten.
Anmaer ergreift angemessene Sicherheitsmaßnahmen, aber kein System kann als völlig unverwundbar garantiert werden.
Der Kunde bleibt für seine eigenen Zugänge, Passwörter, internen Nutzer, Inhalte, Sicherungen außerhalb des Auftrags und Sicherheitspraktiken verantwortlich.
10. Künstliche Intelligenz
Beinhaltet das Projekt KI, erkennt der Kunde an, dass KI-Systeme Fehler, Näherungen oder unvorhersehbare Ergebnisse erzeugen können.
KI-Funktionen müssen getestet, überwacht und mit menschlichem Urteilsvermögen genutzt werden, insbesondere bei sensiblen, rechtlichen, finanziellen, medizinischen, disziplinarischen oder wichtigen Entscheidungen.
Anmaer garantiert nicht, dass die Ergebnisse eines KI-Systems stets korrekt, vollständig, konform oder für jede Situation geeignet sind.
11. Vertraulichkeit
Jede Partei muss die vertraulichen Informationen der anderen Partei schützen und ausschließlich für die Zwecke des Auftrags verwenden.
12. Zahlung
Die Zahlungsbedingungen werden im Vorschlag, in der Rechnung oder im Vertrag definiert.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen bei Erhalt oder innerhalb der angegebenen Fristen zahlbar.
Anmaer kann Arbeiten, Lieferobjekte, Zugänge, Support oder Bereitstellungen bei Zahlungsverzug aussetzen.
13. Verzug oder fehlende Mitwirkung des Kunden
Verzögert sich das Projekt durch fehlende Antwort, Validierung, Information, Zugang oder Zahlung des Kunden, kann Anmaer die Fristen anpassen, das Projekt aussetzen oder angemessene Zusatzkosten berechnen.
14. Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Anmaer auf die Beträge begrenzt, die der Kunde für die betreffenden Dienste in den drei Monaten vor dem anspruchsbegründenden Ereignis gezahlt hat.
Anmaer haftet nicht für indirekte Verluste, Umsatzverluste, Gewinnverluste, Datenverluste, entgangene Chancen, Betriebsunterbrechung, Reputationsschäden oder Folgeschäden, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.
15. Kündigung
Jede Partei kann einen Auftrag gemäß den im Vertrag vorgesehenen Bedingungen kündigen.
Im Falle einer Kündigung muss der Kunde die erbrachten Arbeiten, entstandenen Kosten, Lizenzen, Dienste Dritter, aufgewendete Zeit und alle bis zum Kündigungsdatum geschuldeten Beträge bezahlen.
16. Abwerbeverbot
Sofern nicht anders vereinbart, darf der Kunde die am Projekt beteiligten Mitarbeiter, Subunternehmer oder Mitarbeiter von Anmaer während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Vertragsende nicht direkt abwerben.
17. Anwendbares Recht
Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen von Quebec und den geltenden kanadischen Bundesgesetzen.
18. Kontakt
Anmaer — contact@anmaer.com